http://www.spiegel.de/auto/aktuell/fueh ... 01145.html
Diese Regierung, und ihre vorschnellen und undurchdachten Entscheidungen, treibt mich zu immer radikaleren Überlegungen für die nächste Bundestagswahl.
LG
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen bis 2024 erneuert werden, abgestuft nach Geburtsjahrgängen. Das betrifft 15 Millionen Fahrer.
Was soll ich davon halten?Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Abschnitt
Pflichtversicherung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
(1) § 1 gilt nicht für
1.
die Bundesrepublik Deutschland,
...

Ganz einfach, die Bundesrepublik Deutschland ist hier nicht als Geltungsbereich gemeint, sondern als Adressat des Gesetzes, also als (Nicht-) Verpflichteter. Die Fahrzeuge des Bundes unterliegen also nicht der Pflichtversicherung.maxikatze hat geschrieben:Ein Facebook-Teilnehmer hat dieses Thema aufgegriffen und ich möchte das hier in den Raum stellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/pflv ... 30965.html
Dort steht:Was soll ich davon halten?Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Abschnitt
Pflichtversicherung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
(1) § 1 gilt nicht für
1.
die Bundesrepublik Deutschland,
...

Natürlich haftet der Staat, braucht aber keine Gemeinschaft von Versicherten zur Schadensdeckung. Er besteht ja aus einer viel größeren Gemeinschaft.maxikatze hat geschrieben:1.Nicht nur ich bin davon ausgegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland wir alle sind.
2. Muss man das so verstehen, dass die Fahrzeugführer der Gesetzgeber, wenn sie an einem Unfall beteiligt und schuld daran sind, nicht haften müssen?
Fragen über Fragen ...

https://www.businessinsider.de/wirtscha ... ket-newtab... Seit Jahrzehnten steigt in Deutschland die Zahl der Autos. Das verursacht viele Probleme: Staus und Unfälle nehmen zu ...

