https://www.freitag.de/autoren/groucho/ ... n-edathy-1
Junge, es ist zwar Rechtlich Frei, das heißt aber noch lange nicht das er Moralisch frei ist.
Arrogant wäre das gewesen, wenn die Ablehnung des Geldes als willkürlich bzw. sachwidrig angesehen werden müsste. Das sehe ich aber überhaupt nicht. Der Kinderschutzbund verwendet jeden Cent des ihm gespendeten Geldes für den Schutz von Kindern gegen Gewalt und Missbrauch. Dazu gehört auch das Eintreten für angemessene und abschreckende Strafen auf rechtspolitischer Ebene. Die Annahme des Geldes wäre ein aktives Mitwirken an einer Rechtspraxis gewesen, die mit den rechtspolitischen Positionen des Kinderschutzbundes unvereinbar ist. Damit hätten sie sich in Widerspruch zu sich selbst gesetzt und ihre zukünftige Arbeit mit einem politischen Klotz am Bein belastet. In zukünftigen Diskussionen um Strafverschärfungen würde es dann immer heißen, dass die geltenden Vorschriften doch ausreichen würden und dass der Kinderschutzbund ja bei dem üblichen Umgang mit den Gefährdern auch mitmachen würde.Staber hat geschrieben:Die Arroganz und Überheblichkeit des Kinderschutzbundes ist schon enorm.Entweder man braucht Geld oder nicht!
http://www.weser-kurier.de/bremen/breme ... 76349.htmlNach Kinderporno-Ermittlungen
Bremer Sportamtsleiter begeht Selbstmord
(...)
Hätte die Ressortspitze die Trennung von Wiatrek vielleicht zunächst noch unter dem Deckel halten sollen, um einer möglichen Kurzschlusshandlung vorzubeugen? Hätte man den Fall vielleicht irgendwie eleganter lösen können? Solche Fragen dürfte sich die Behörde nach dem Bekanntwerden des Selbstmords wohl auch gestellt haben. Kurz nach Bekanntwerden des tragischen Vorfalls wollte die Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), Rose Gerdts-Schiffler, diese Fragen nicht kommentieren. Sie sagte lediglich: „Wir versuchen gerade nur, den Schock hier zu verarbeiten.“ Auch Senator Mäurer wollte nicht weiter Stellung nehmen. Am Abend erklärte er lediglich: „Ich bin über die Verzweiflungstat von Michael Wiatrek tief bestürzt. Meine Betroffenheit über diese Nachricht ist so groß, dass ich derzeit dazu nicht mehr sagen möchte.“
(...)
Das sind dann doch wohl eindeutige Ermittlungen , die schwer anzuzweifeln sind. Die Frage , ob sich die Medien richtig verhalten haben , sage ich ja.Durch weitere Recherchen seien die Ermittler des BKA dann auf eine IP-Adresse gestoßen, die dem Privatrechner von Michael Wiatrek zugeordnet wurde

Dass eine IP im Internet doppelt vergeben werden kann, ist wohl eher ein Gerücht:borus hat geschrieben:das mit der IP -adresse muss nicht stimmenstaber hat geschrieben:Kopiert aus dem Weser-KurierDas sind dann doch wohl eindeutige Ermittlungen , die schwer anzuzweifeln sind. Die Frage , ob sich die Medien richtig verhalten haben , sage ich ja.Durch weitere Recherchen seien die Ermittler des BKA dann auf eine IP-Adresse gestoßen, die dem Privatrechner von Michael Wiatrek zugeordnet wurde
Sebastian Edathy
3 Std. ·
Presse-Erkärung meines Anwaltes von heute (20.03.205):
"Das Landgericht Verden hat das Verfahren gegen Sebastian Edathy heute endgültig eingestellt, nachdem die vereinbarte Geldauflage erbracht worden ist. Mit der Einstellung ist keine Schuldfeststellung verbunden. Sebastian Edathy ist daher nach wie vor als unschuldig anzusehen.
Da durch die Ereignisse des letzten Verhandlungstages Unklarheit entstanden ist, sei Folgendes angemerkt:
Bei der Erklärung, die Sebastian Edathy vor dem Landgericht Verden abgegeben hat, handelte es sich nicht um ein Geständnis. Herr Edathy hat ein Fehlverhalten eingeräumt, nicht aber ein strafbares Verhalten. Er hat sich insbesondere nicht zu den Inhalten der von ihm besessenen Gegenstände und Dateien geäußert.
Die Erklärung war der Staatsanwaltschaft in ihrem Wortlaut vorab bekannt. Die Staatsanwaltschaft wusste daher auch, dass es sich nicht um ein Geständnis handelt. Da aber auch die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens gelangen wollte, hat sie die Erklärung in der erfolgten Form akzeptiert. Die Erklärung hat auch nach wie vor Bestand.
Es ist somit definitiv nicht zutreffend, dass Sebastian Edathy ein Geständnis abgelegt bzw. später ein Geständnis wieder zurückgezogen hätte."
Edathy gibt Fehlverhalten zu und kommt aus diesem Grund straffrei davon?!... Herr Edathy hat ein Fehlverhalten eingeräumt, nicht aber ein strafbares Verhalten. Er hat sich insbesondere nicht zu den Inhalten der von ihm besessenen Gegenstände und Dateien geäußert. ...
