SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
Hm... also Beihilfe zum Mord, weil er in Auschwitz geraubtes Geld gezählt und weitergeleitet haben soll? Darf bzw. mus man den Artikel so verstehen?
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
"Da durfte man einfach nicht mitmachen", hieß es im Prozess. Diese Einsicht gibt zwar kein Gesetz vor, hier haben wir es aber eben mit Sonderrecht zu tun. Wer weiß, vielleicht leben noch ein paar Reichsbahner, die 'Menschen nach Auschwitz transportiert haben. Deren Tatbeitrag war weitaus konkreter als der von Gröning ...Staber hat geschrieben:Hm... also Beihilfe zum Mord, weil er in Auschwitz geraubtes Geld gezählt und weitergeleitet haben soll? Darf bzw. mus man den Artikel so verstehen?
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
@ Alex
Soweit man das den Medien entnehmen konnte, hat der Angeklagte nach dem Krieg sich wohl nicht (mehr) strafbar gemacht und ein einwandfreies Leben geführt. Möglicherweise haben die Erlebnisse und das sich Schuldigmachen in Auschwitz sein Rechtsempfinden geschärft. Schon allein das sollte man als Reue werten und maximal eine Bewährungsstrafe (für Beihilfe zum Raub bzw. Diebstahl) aussprechen.hier haben wir es aber eben mit Sonderrecht zu tun
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
Das ist doch schon vorbei, er ist rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Jetzt geht es nur noch um die Frage der Haftverschonung.Staber hat geschrieben:@ AlexSoweit man das den Medien entnehmen konnte, hat der Angeklagte nach dem Krieg sich wohl nicht (mehr) strafbar gemacht und ein einwandfreies Leben geführt. Möglicherweise haben die Erlebnisse und das sich Schuldigmachen in Auschwitz sein Rechtsempfinden geschärft. Schon allein das sollte man als Reue werten und maximal eine Bewährungsstrafe (für Beihilfe zum Raub bzw. Diebstahl) aussprechen.hier haben wir es aber eben mit Sonderrecht zu tun
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
Herr Gröning zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Auf LTO und Facebook dazu geschrieben:
>> Korrektur, vom Töten versteht er nichts. Er hat lediglich vorher die Klamotten und das Bargeld eingesammelt und weitergeleitet. <<
... was der deutschen Rechtsprechung weder zur Tatzeit noch in den folgenden Jahrzehnten bis zur Verurteilung Herrn Grönings als Beihilfe galt.
Ein 180° - Wende der Rechtsprechung zu Lasten Angeklagter, die auf Altfälle angewandt wird, bedeutet letztendlich ein "nicht - verstehen - Wollen" des Normzwecks des besonderen Bestimmtheitsgebots / Rückwirkungsverbots (Art. 103 II GG, 7 EMRK). Damit hätte die Verteidigung vor dem BVerfG erscheinen müssen und nicht mit Art. 2 - Argumenten, die angesichts der tatrichterlichen Würdigung medizinischer Gutachten kaum noch greifen können.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... aftfaehig/Verfassungsbeschwerde gegen Haftantritt
Ex-SS-Mann Gröning zieht vor das BVerfG
Der frühere SS-Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz Oskar Gröning wehrt sich weiter gegen den Antritt seiner Haftstrafe. Nachdem das OLG Celle seine Beschwerde ablehnte, trägt er seine Einwände nun nach Karlsruhe.
(...)
>> Korrektur, vom Töten versteht er nichts. Er hat lediglich vorher die Klamotten und das Bargeld eingesammelt und weitergeleitet. <<
... was der deutschen Rechtsprechung weder zur Tatzeit noch in den folgenden Jahrzehnten bis zur Verurteilung Herrn Grönings als Beihilfe galt.
Ein 180° - Wende der Rechtsprechung zu Lasten Angeklagter, die auf Altfälle angewandt wird, bedeutet letztendlich ein "nicht - verstehen - Wollen" des Normzwecks des besonderen Bestimmtheitsgebots / Rückwirkungsverbots (Art. 103 II GG, 7 EMRK). Damit hätte die Verteidigung vor dem BVerfG erscheinen müssen und nicht mit Art. 2 - Argumenten, die angesichts der tatrichterlichen Würdigung medizinischer Gutachten kaum noch greifen können.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
AlexRE hat geschrieben:Herr Gröning zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Auf LTO und Facebook dazu geschrieben:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... aftfaehig/Verfassungsbeschwerde gegen Haftantritt
Ex-SS-Mann Gröning zieht vor das BVerfG
Der frühere SS-Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz Oskar Gröning wehrt sich weiter gegen den Antritt seiner Haftstrafe. Nachdem das OLG Celle seine Beschwerde ablehnte, trägt er seine Einwände nun nach Karlsruhe.
(...)
>> Korrektur, vom Töten versteht er nichts. Er hat lediglich vorher die Klamotten und das Bargeld eingesammelt und weitergeleitet. <<
... was der deutschen Rechtsprechung weder zur Tatzeit noch in den folgenden Jahrzehnten bis zur Verurteilung Herrn Grönings als Beihilfe galt.
Ein 180° - Wende der Rechtsprechung zu Lasten Angeklagter, die auf Altfälle angewandt wird, bedeutet letztendlich ein "nicht - verstehen - Wollen" des Normzwecks des besonderen Bestimmtheitsgebots / Rückwirkungsverbots (Art. 103 II GG, 7 EMRK). Damit hätte die Verteidigung vor dem BVerfG erscheinen müssen und nicht mit Art. 2 - Argumenten, die angesichts der tatrichterlichen Würdigung medizinischer Gutachten kaum noch greifen können.
Einfache Frage!
Die Richter die heute über ihm ein Urteil gesprochen haben, wären seinerzeit sicher nicht Richter geworden. Oder doch?
Bei all den schrecklichen seinerzeit, muss man den Zeitgeist mit ins Auge fassen und nicht nach heutigen Maßstäben richten und verurteilen, denn dann ist man um nichts besser.Vermutlich ist in der JVA eine Senioren gerechte Betreuung sichergestellt, mit Einzelzimmer und Pflegepersonal usw.
Davon kann ein Normalrentner der pflegebedürftig ist und die Bude sowieso nicht mehr verlassen kann, nur träumen. Ok, Haft soll bestrafen und der Täter soll sühnen, aber alles mit dem Ziel der Resozialisierung, damit der geläuterte Täter wieder ein vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft wird und möglichst noch zum Wohl eben dieser Gesellschaft und zum Wohl des Bruttosozialprodukts wirkt. Irgendwie bekomme ich gerade Zweifel an unserem Rechtssystem, schon komisch.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
Ganz sicher "doch". Jeder Richter, der diesen 100 - jährigen Ex - Buchhalter (wieso werden eigentlich die Lokführer, die Auschwitz angesteuert haben, nicht angeklagt?) dem aktuellen Zeitgeist folgend einknasten will, hätte sich in der ersten Hälfte der 1940'er Jahre todsicher für einen Job beim Volksgerichtshof qualifizieren können.Oder doch?![]()
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
@ alex
(wieso werden eigentlich die Lokführer, die Auschwitz angesteuert haben, nicht angeklagt?)
...oder LKW-Fahrer
(wieso werden eigentlich die Lokführer, die Auschwitz angesteuert haben, nicht angeklagt?)
...oder LKW-Fahrer
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
... oder Mitarbeiter von Firmen, die da irgendwas angeliefert oder repariert habn....oder LKW-Fahrer
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen
Die Verantwortlichen der Firma, die Zyklon B hergestellt haben, wurden in Prozessen für schuldig befunden und verurteilt.AlexRE hat geschrieben:... oder Mitarbeiter von Firmen, die da irgendwas angeliefert oder repariert habn....oder LKW-Fahrer
https://de.wikipedia.org/wiki/Zyklon_B
Die Geschäftsberichte der Degesch weisen für den Zeitraum von 1938 bis 1943 jährliche Produktionsmengen zwischen 160 Tonnen und 411 Tonnen aus.
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.
* * *

Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.
* * *
