Auf LTO beklagt man sich über die kritische Haltung vieler Leute gegenüber Gerichten:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kons ... ktionierenDer Artikel schneidet das eigentliche Problem nicht einmal an. Von Parteipolitikern ausgesuchte Richter sind nun einmal sehr politische Menschen und ständig versucht, ihre politischen Wunschvorstellungen zu Vätern der juristischen Gedankengänge zu machen.
Sobald sie der Versuchung nachgeben, greifen sie in die Rechte des Parlaments sowie des Volkssouveräns ein und verletzen die Gewaltenteilung von der Seite der dritten Gewalt aus.
Als Beispiel nenne ich hier mal den kassierten § 43a StGB. Es gibt eine ganze Palette von rechtspolitischen Gründen, die Vermögenstrafe für organisierte Verbrecherbanden abzulehnen. Die sind aber alle nicht juristisch wasserdicht darstellbar. Also greift man mit nachgerade absurden Argumenten auf das besondere Bestimmtheitsgebot zurück. Dass etwas zu unbestimmt sei, kann man ja immer irgendwie begründen.
Eine vorsätzlich gelogene Urteilsbegründung kommt aber nicht nur in die Nähe der Rechtsbeugung, sondern stellt im Falle der Kassation eines durch das Parlament demokratisch beschlossenen Gesetzes eine Form von Ausübung politischer Macht dar, die NICHT vom Volke ausgeht.